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Für eine Integration digitaler Technologien in die Gesundheitsbranche (Digital Health) ist ein breiter Diskurs über ihre Chancen und Risiken dringend erforderlich. Hierzu gehört nicht nur die Identifizierung ethischer Standards, sondern auch die Ausgestaltung eines sachgerechten Rechtsrahmens. Wie auch in anderen Bereichen der Gesellschaft, spielen Daten im Gesundheitswesen eine immer wichtigere Rolle. Etwa bei der Entwicklung neuer (individueller) Therapie- und Behandlungsmethoden eröffnen sie ganz neue Möglichkeiten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Gleichzeitig manifestieren sich aber auch Risiken und Bedenken zum Umgang mit persönlichen Daten und zu möglichen Konsequenzen daraus für die Privatsphäre. Gerade im Gesundheitswesen ist eine vollständige Anonymisierung von Daten schwierig, da persönliche Merkmale (Veranlagungen, Verhalten etc.) deren Informationsgehalt und damit Wert vielfach erst ausmachen.
Der passende Rechtsrahmen für Digital Health betrifft auch das Immaterialgüterrecht. Beispielhaft sei auf die Fragen verwiesen, ob und inwiefern individuell auf einzelne Patientinnen und Patienten zugeschnittene Behandlungsmethoden und Präparate überhaupt noch eines klassischen immaterialgüterrechtlichen Schutzes bedürfen oder inwiefern sich Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz überhaupt schützen lassen.
Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht stellt sich etwa die Frage, wie sich der heute bereits beträchtliche Vorsprung einzelner Unternehmen in technischen Belangen (z.B. Algorithmen und KI), aber auch in Umfang und Qualität der ihnen zur Verfügung stehenden Datenportfolios, auf Markt und Wettbewerb auswirken wird.