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Zentrum für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (CIPCO)

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Leitbild

Bedeutung von Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Das Immaterialgüterrecht (Patente, Know-how, Marken, Urheberrechte, Designs, Rechte an Daten etc.) und das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht und Recht gegen den unlauteren Wettbewerb) sind sowohl einzeln wie in ihrer Kombination von zentraler Bedeutung für das Funktionieren moderner Volkswirtschaften und damit Voraussetzung für das gesellschaftliche Wohlergehen.

Wettbewerb als Grundstein moderner Volkswirtschaften

In einer auf regionaler wie globaler Ebene zunehmend vernetzten Ökonomie müssen nationale Volkswirtschaften, globale Unternehmen, aber auch lokale KMUs im Wettbewerb untereinander bestehen. Dieser Wettbewerbsdruck wirkt auf statische Effizienz (niedrige Preise, optimierte Faktorallokation) und dynamische Effizienz (hohe Innovationsintensität, Qualitätswettbewerb) hin. Hierfür muss das Wettbewerbsrecht einen geeigneten Rahmen setzen, welcher es allen Markteilnehmern ermöglicht, sich in unverfälschtem Leistungswettbewerb mit der Konkurrenz zu messen.

Schutz und Exklusivität von Innovation

Für die Schweiz und andere Volkswirtschaften hängt Erfolg im Wettbewerb immer stärker von qualitativ hochwertigen Innovationen ab, die dann aber auch eine angemessene Innovationsrendite generieren müssen. Hier kommt das Immaterialgüterrecht ins Spiel: Immaterielle Güter bedürfen eines rechtlichen Schutzes vor übermässiger bzw. verfrühter Nutzung durch Wettbewerber, damit Innovatoren ihre Exklusivitätsposition wirtschaftlich verwerten können.

Zusammenspiel von Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

Andererseits ist ein Schutzübermass schädlich, wenn und weil exklusive Kontrollrechte wirtschaftliche Aktivität und Innovationen anderer Marktakteure abzuschnüren drohen. Wettbewerb und Innovation(sschutz) können also nicht ohne einander, schon weil sich Innovationen nur mithilfe einer auf Wettbewerb basierenden Wirtschaftsordnung verwerten lassen und es umgekehrt kein erfolgreiches Konkurrieren ohne beständige Innovation und deren – sachgerechten – Schutz durch die Rechtsordnung gibt.

Rechtsrahmen

Ein funktionierender Rechtsrahmen aus Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht ist hierfür unerlässlich, und dies erzeugt einen Bedarf nach Forschung und wissenschaftlichem Austausch. Technische (z.B. Nanotechnik, künstliche Intelligenz) und wirtschaftliche Entwicklungen (z.B. Internet of Things, Manufacturing on Demand) führen zu immer neuen Fragestellungen. Immer wieder aufs Neue müssen damit auch Grundfragen beantwortet werden: Welches Wettbewerbsverhalten soll unterbunden werden und wann geht ein kartellrechtlicher Eingriff zu weit? Wann sind Schutzrechte zu stark oder zu schwach bemessen, wann werden sie von ihrem Inhaber im Einzelfall missbraucht?

Forschungsbeitrag CIPCO

Auf den Bedarf nach stetiger Überprüfung und Aktualisierung des Rechtsrahmens, aber auch nach Ansprechpartnern für politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure reagieren die im Center for Intellectual Property and Competition Law (CIPCO) zusammengeschlossenen Mitglieder. In Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer Rechtsbereiche und Fakultäten sowie in engem Austausch mit Behörden und Praxis untersuchen sie theoretische Grundfragen und empirische Befunde. Die Perspektive ist dabei nicht nur national, sondern auch europäisch und global. Studierende, Nachwuchsforschende, Vordenker ihres Fachs arbeiten im Rahmen des Centers zusammen. Von einer neutralen Warte aus begleiten sie die Rechtsentwicklung, analysieren Fehler im Rechtsrahmen und zeigen Entwicklungspotentiale auf. Aus der Grundlagenforschung heraus können so auch Lehrangebote, Praxisberatung sowie Vorschläge für die Politikgestaltung entstehen.